Eine Beteiligung als typisch oder a-typisch stiller Gesellschafter birgt neben Gewinnchancen auch Risikofaktoren. Es können Einlagen in unterschiedlichen Varianten eingebracht werden. Als Einmalzahlung, Einmalzahlung mit Steuervorteil, und bei einigen Beteiligungs-gesellschaften wird ein Ratenplan mit monatlichen kleinsteinlagen angeboten. In der Regel sind die Verträge so ausgerichtet, das der Kommanditist nur mit der erbrachten Einlage haftet und keine nachschusspflicht eingeht. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall, das eigbebrachte Kapital als Verlust zu verbuchen ist!
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