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Kurzfristig geschäftsbelebend und langfristig?
Entscheidend wird sein, wie tief die Einschnitte nach der Sonderkonjunktur ausfallen. Das versorgernahe Wirtschaftsforschungsinstitut RWI etwa forderte wiederholt eine Kappung der Zulage um 30 Prozent. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen verlangte jüngst eine Beschneidung um knapp ein Drittel, mit der Begründung: „Die Kosten der Zulage für den umweltfreundlichen Strom explodierten. Und zahlen wird es schließlich der deutsche Energieverbraucher. Im vergangenen Jahr waren das 2,2 Milliarden Euro. Zudem steige das Aufkommen für die Förderung von Solar deutlich schneller als ihr Anteil an der Stromerzeugung.“ Fazit: Es werde zu viel zu teurer Solarstrom produziert.
Das EEG diente eigentlich als Starthilfe für die noch jungen Branchen der regenerativen Energien. Letztlich müsse dieser Markt alleine laufen und auf festen Beinen stehen! Das klingt komisch, denkt man doch daran, dass erst kürzlich eine lang bestehende Branche einen finanziellen Rollstuhl, in Form der Abwrackprämie erhalten hat. Zuschüsse, um Benzinschleudern auf dem Markt zu vertreiben, anstelle neue Technologien, wie beispielsweise Elektrofahrzeuge mit regenerativen Energien. Es bleibt unumstritten, das gedankliche Veränderungen vorgenommen werden müssen, wenn wir auf unserem Planeten, noch lange gastieren wollen! Unabhängig von der Förderpolitik wird sich die Branche der Erneuerbaren Energien durchsetzen!
EEG-Umlage 2010
Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vom 17. Juli 2009 werden ab dem 1. Januar 2010 die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Endverbraucher liefern, von der Pflicht befreit, den von den Übertragungsnetzbetreibern aufgenommenen EEG-Strom abzunehmen. Statt dessen haben die Übertragungsnetzbetreiber künftig den gesamten Strom aus regenerativen Energien mittels Börse an den Markt zu vergeben und die Elektrizitätsversorgungsunternehmen sollen für jede Kilowattstunde Strom, die an Endverbraucher geliefert wurde eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Mit diesen Zahlungen soll die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEG-Umsetzung nach § 3 Abs. 3 und 4 AusglMechV gedeckt werden.
Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet ( § 3 Satz 2 AusglMechV), bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu veröffentlichen. Die EEG-Umlage 2010 wird an dieser Stelle veröffentlicht. Das Konzept für das Prognoseverfahren der EEG-Umlage 2010 wird von den Übertragungsnetzbetreibern entwickelt und augenblicklich diskutiert.
Die Börse freut sich auf Merkel und Westerwelle!
Von einer Koalition aus Union und FDP versprechen sich vor allem Energieversorger Milliardengewinne
Viele Investoren glauben, dass eine schwarz-gelbe Regierung im Gegensatz zu anderen Konstellationen die Steuern nicht erhöhen würde - und damit Unternehmen und Privatleute nicht zusätzlich belasten. "Es macht etwas aus, wer gewinnt, und eine CDU/CSU-FDP-Koalition ist der von der Börse bevorzugte Wahlausgang", sagt Lars Kreckel, Analyst bei der BNP Paribas. Dabei sind einige Branchen vom Wahlausgang deutlich stärker betroffen als andere, allen voran die Energieversorger. "Die Versorger könnten im Falle einer CDU/CSU-FDP-Regierung von einer Verlängerung der Laufzeit für Atomkraftwerke profitieren", sagt Tammo Greetfeld, Aktienstratege beider Unicedit. Da sich die Abschreibungen auf einen längeren Zeitraum verteilen würden, erzielten die Konzerne zusätzliche Milliardengewinne. Wer an Schwarz-Gelb glaubt, sollte also kaufen, so die Analysten-Empfehlung.
Allein RWE könnte bei einer Verlängerung der Laufzeiten zwei Atommeiler weiter betreiben, die sonst in der nächsten Legislaturperiode vom Netz müssten. Allerdings dämpfen die Analysten die Hoffnung auf langfristige Kurssteigerungen: So dürfte der Staat einen Teil der zusätzlichen Gewinne stark besteuern, weshalb Investoren selbst nach einem Wahlsieg von Schwarz-Geld ihre Aktiengewinne mitnehmen könnten. Auf Unternehmen aus der Ökobranche könnten unter Schwarz-Gelb dagegen Belastungen zukommen, zum Beispiel auf Hersteller von Wind- und Solaranlagen. Politiker von CDU und FDP haben wiederholt geäußert, dass sie die Einspeisevergütungen für Wind- und Solarstrom für zu hoch halten. Schwarz-Gelb könnte diese stärker kürzen, als das bislang geplant ist. Sollte die SPD nach der Wahl an die Regierung kommen, sollten Aktionäre der Deutschen Börse aufpassen. Die SPD will eine Börsenumsatzsteuer von 0,5 bis 1 Prozent des Umsatzes einführen. Das würde das Handelsvolumen der Deutschen Börse belasten - und damit auch die Aktie. Unicredit-Analyst Tammo Greetfeld warnt jedoch davor, die Wahl überzubewerten: Der "entscheidende Faktor für die Entwicklung des Aktienmarkts" seien nicht die Politiker, sondern die Konjunktur.
(Quelle: financialtimes)
Von einer gerade erst entwickelten Lagerhalle wurden 161 Solarmodule gestohlen. Der Schaden geht in die Hunderttausende.
Diebstähle von Solarmodulen nehmen zu. Sogar fertige Dachanlagen werden bei Nacht und Nebel oder während der Urlaubszeit abmontiert. Mit den gestohlenen Solarmodulen wird vermutlich ein schwunghafter Handel getrieben. Der ahnungslose Käufer eines gestohlenen Solarmoduls ist der Dumme. Auch wenn er zunächst nicht wusste, dass es sich um eine gestohlene Sache handelte. Der Käufer muss das Solarmodul dem rechtmäßigen Eigentümer ohne Wenn und Aber wieder geben und erhält auch keine Kostenerstattung!
Tatort: Lagerhalle, aber auch abgelegene Scheunendächer und Freilandanlagen sind Ziele der Modul-Mafia. Die geschickte und gezielte Vorgehensweise lässt Vermutungen zu, das der Diebstahl von Solarmodulen längst organisiert ist!
Ein Solarmodul wiegt fast 19 Kilogramm. Neben dem Zeitfaktor für eine Demontage ist der Abtransport die nächste Hürde, die von den Räubern meisterhaft genommen wird. Der finanzielle Schaden durch den Verlust der 161 Modulen ist noch nicht alles. Beim Abbau wurde die Dachhaut, das Trägersystem und die Verkabelung beschädigt. Letztendlich entstand ein Schaden von 250.000 bis 300.000 Euro. Sicherlich deckt dieses eine Photovoltaik-Versicherung ab, werden Sie denken. In der Regel schon, doch der Aufwand für diesen gesamten Nutzungsausfall und die Reparatur kann vermieden werden! Außerdem: Diebe kommen gern ein weiteres mal, wenn der Coup gut verlaufen ist!
Es macht also Sinn, sich über die Sicherheit und die Überwachung (Videoüberwachung + Alarmsystem) Ihrer Solaranlage Gedanken zu machen. Die Kosten für eine solche Sicherheit sind kalkulierbar und amortisieren sich anteilig im laufe der Zeit dadurch, das der Versicherungsbeitrag bei installierter Überwachungsanlage für Solaranlagen bis zu 15% reduziert wird!
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und Maßnahmen zum Diebstahlschutz Ihrer Solaranlage! >Security, Sicherheit und Überwachung(video) für Solaranlagen<.
Anmerkung: Die Kollektoren sind mit eingravierten Nummern gekennzeichnet. Registrierte Beute finden Sie im Register für gestohlene Solarmodule. http://www.sfv.de/lokal/mails/phj/gestohle.htm
Sind Investitionen in Erneuerbare Energien lohnenswert?
Kann man mit erneuerbaren Energien Geld verdienen? Diese interessante Frage über grüne Geldanlagen können wir mit „ja“ beantworten! Es sind verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten (Kapitalanlagen) im Bereich Investment für Solar bzw. Biomasse und Windenergie gegeben.. Auch Deutschland bietet weiterhin Potenzial für Investitionen in erneuerbare Energien.
Vergütungssätze pro Kilowattstunde in Cent (EEG), beispielsweise für Solarenergie
Vergütungen bei Gebäudeanlagen 43,01 cent; ab 100 kW 39,59 cent.
Vergütungen für Freilandanlagen 31,94 cent.
Degression ab 2009:
Anlagen < 100 kW: 2009 und 2010 je 8 %. Ab 2011: 9 %
Anlagen > 100 kW: 2009 und 2010 je 10 %. Ab 2011: 9 %
Freiflächenanlagen: 2009 und 2010 je 10 %. Ab 2011: 9 %
Seit dem 01.01.2009 ist der gültige Gesetzestext im Internet zugänglich. Sie können diesen unter der Adresse www.bundesrecht.juris.de einlesen.
Effizienz und Netzstabilität stehen im Mittelpunkt
Kabinett beschließt neue Verordnungen zum EEG
Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll auch in Zukunft die Stabilität der Elektrizitätsnetze nicht beeinträchtigen und so effizient wie möglich vorangetrieben werden. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett zwei Verordnungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet: Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen und die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus des EEG. "Beide Verordnungen werden dafür sorgen, dass sich die erneuerbaren Energien im Strombereich weiter dynamisch entwickeln".
Die Systemdienstleistungsverordnung regelt technische Anforderungen für Windenergieanlagen, die verstärkt Kraftwerkseigenschaften wahrnehmen sollen. Neue Windenergieanlagen müssen künftig Anforderungen an die Spannungs- und Frequenzhaltung erfüllen. Für bestehende Anlagen werden finanzielle Anreize für eine entsprechende Nachrüstung gesetzt. Durch die Verordnung wird die Sicherheit und Stabilität der Stromnetze auch bei stark steigenden Anteilen von Windenergiestrom sichergestellt. Zugleich wird die technische Entwicklung der Windräder vorangetrieben. Der Erlass der Verordnung ist eine wesentliche Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Windenergie.
Die nach dem EEG vergüteten Strommengen werden derzeit in einem aufwändigen Verfahren auf alle Stromvertriebsunternehmen in Deutschland verteilt (EEG-Ausgleichsmechanismus). Insbesondere bei kleinen und mittleren Stromvertriebsunternehmen kann dies zu erheblichen Mehrkosten führen. Die Verordnung über den Ausgleichsmechanismus vereinfacht ab dem 1. Januar 2010 das Verfahren: Erneuerbarer Strom muss zukünftig nicht mehr physikalisch an die Vertriebsunternehmen weitergegeben werden, stattdessen erfolgt nur noch ein rein finanzieller Ausgleich für den EEG-Strom, der am Strommarkt vermarktet wird. Die Umstellung des Ausgleichsmechanismus minimiert Aufwand, Risiken und Mehrkosten für alle Beteiligten.
Die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichmechanismus wird dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung zugeleitet.
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